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   BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 28/99 R   

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https://dejure.org/2000,6400
BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 28/99 R (https://dejure.org/2000,6400)
BSG, Entscheidung vom 10.02.2000 - B 3 KR 28/99 R (https://dejure.org/2000,6400)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 28/99 R (https://dejure.org/2000,6400)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 28/99 R
    Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Freistellungsanspruch ist § 13 Abs. 3 SGB V idF des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S 2266, bis zum 31. Dezember 1992 wortgleich § 13 Abs. 2 SGB V): "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit diese Leistung notwendig war." Diese auf die Erstattung vom Versicherten bereits gezahlter Kosten zugeschnittene Bestimmung ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen entsprechend anzuwenden, wenn der Versicherte bewußt eine privatrechtliche Verpflichtung eingegangen ist, diese aber noch nicht erfüllt hat (anders BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 für den Fall, daß Versicherter und Leistungserbringer gemeinsam von einer Sachleistungserbringung ausgegangen sind).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2014 - L 4 P 4137/13

    Soziale Pflegeversicherung - Krankenversicherung - zur

    Unbeschadet der rechtlichen Qualifizierung des Heims, in welchem sich die Klägerin aufhalte, und weiter unbeschadet der Frage, inwieweit aufgrund der vom Heim mit dem Sozialhilfeträger geschlossenen Vereinbarungen eine Pflicht des Heims zur Vorhaltung von pflegeerleichternden Gegenständen bestehe, sei das Heim, in dem die Klägerin untergebracht sei, nicht verpflichtet, das begehrte, zur Aufnahme eines hohen Gitters geeignete Bett mit der entsprechenden Gitterumrandung zur Verfügung zu stellen, denn der Sphäre der vollstationären Pflege, für die Pflegeheime grundsätzlich einzutreten hätten, könnten individuell angepasste Hilfsmittel, die ihrer Natur nach nur für den einzelnen Versicherten bestimmt und grundsätzlich nur für ihn verwendbar seien, nicht zugeordnet werden (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 28/99 R - in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2007 - L 16 KR 204/06

    Krankenversicherung

    Sie nahm dabei auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.02.2000 (Az.: B 3 KR 17/99 R, Sozialrecht -SozR- 3-2500 § 33 Nr. 36; B 3 KR 24/99 R, Urteilssammlung für die GKV -USK- 2000, 59; B 3 KR 25/99 R, USK 2000, 21; B 3 KR 26/99 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 37; B 3 KR 28/99 R, Die Leistungen, Beilage 2000, 305) sowie vom 22.07.2004 (Az.: B 3 KR 5/03 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 5) Bezug.
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